Das e-Rezept kommt: verpflichtend ab 01.01.2024
Wichtige Info:
Das 1. Rezept im Quartal kann erst NACH Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte durch uns ausgestellt werden!!
Wichtige Info:
Das 1. Rezept im Quartal kann erst NACH Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte durch uns ausgestellt werden!!
* Bitte denken Sie daran, ihren Termin per E-mail zu bestätigen!
Patienten mit Erkältungssymptomen vereinbaren bitte telefonisch einen Termin in unserer Akutsprechstunde.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, einen Termin zur Grippeschutzimpfung zu vereinbaren.
Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen werden weitere Covid- Auffrischimpfungen empfohlen. Diese erfolgen mit Varianten- adaptierten Impfstoffen in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion.
Vereinbaren Sie gerne hierfür telefonisch einen Termin.
Wie verhalte ich mich bei Erkältungsbeschwerden?