Das e-Rezept kommt: verpflichtend ab 01.01.2024
Wichtige Info:
Das 1. Rezept im Quartal kann erst NACH Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte durch uns ausgestellt werden!!
Wichtige Info:
Das 1. Rezept im Quartal kann erst NACH Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte durch uns ausgestellt werden!!
* Bitte denken Sie daran, ihren Termin per E-mail zu bestätigen!
Patienten mit Erkältungssymptomen vereinbaren bitte telefonisch einen Termin in unserer Akutsprechstunde.
Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen werden weitere Covid- Auffrischimpfungen empfohlen. Diese erfolgen mit Varianten- adaptierten Impfstoffen in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion.
Vereinbaren Sie gerne hierfür telefonisch einen Termin.
Wie verhalte ich mich bei Erkältungsbeschwerden?