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Das e-Rezept kommt: verpflichtend ab 01.01.2024

Wichtige Info:
Das 1. Rezept im Quartal kann erst NACH Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte durch uns ausgestellt werden!!

Wie löse ich das e-Rezept ein?
1. durch Vorlage Ihrer elektronischen Krankenkassenkarte in der Apotheke

2. durch Vorlage eines Rezeptausdrucks/ des Barcodes in der Apotheke

3. mittels e-Rezept APP

Welche Rezepte können als e-Rezept ausgestellt werden? 
-> Rezepte von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Ausgenommen sind:
Betäubungsmittelrezepte (BTM)/ Privatrezepte/ Heilmittelrezepte/ Hilfsmittelrezepte

Diese Rezepte werden weiterhin in Papierform erstellt.

Weitere Informationen finden sie hier!

https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2023/10/E-Rezept_Patinfo_191023.pdf

https://www.hausarzt.digital/wp-content/uploads/2023/01/Muster-Antrag-PIN-E-GK_100123.pdf

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Bitte beachten Sie:

  • Patienten mit Erkältungssymptomen vereinbaren bitte telefonisch einen Termin in unserer Akutsprechstunde.
  • Termine zur Gesundheitsvorsorge werden bitte ebenfalls telefonisch vereinbart.
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